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+ + +    Die nächste Fachtagung findet am 15. und 16. November 2024 in Boppard statt.   + + +
Das ausführliche Programm mit den Namen und Themen der Dozenten finden Sie unter Tagungen!

Beitragsordnung Juvemus e.V.


  • Jede natürliche oder juristische Person, die eine Mitgliedschaft beantragt hat, wird Hauptmitglied und Schuldner des Mitgliedsbeitrags. Diese Person ist stimmberechtigt. Juristische Personen als Mitglied müssen eine natürliche Person als stimmberechtigt benennen. Bei Familienmitgliedschaften ist jeweils nur 1 Mitglied stimmberechtigt.
  • Ehegatten/ Lebenspartner vom Hauptmitglied müssen die Mitgliedschaft separat beantragen, wenn sie stimmberechtigtes Mitglied sein wollen. Sie zahlen dann die Hälfte des Beitrages.
  • Familienmitglieder sind Ehegatten und Lebenspartner des Hauptmitgliedes und Kinder, die in der Familie leben.
  • Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr können die Vereinsmitgliedschaft beantragen und erwerben. Als Mitglied sind sie stimmberechtigt und Schuldner des Mitgliedsbeitrags.
  • Der Mitgliedsbeitrag für ein Hauptmitglied und für die Familienmitgliedschaft beträgt 40 Euro. Der Mitgliedsbeitrag für junge Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr beträgt vermindert 20 Euro.
  • Auf schriftlichen Antrag kann der Mitgliedsbeitrag aufgrund finanzieller Schwierigkeiten bzw. geringem oder gar keinem Einkommen dauernd oder vorübergehend vermindert werden. Der Antrag muss vom geschäftsführenden Vorstand mit einfacher Mehrheit genehmigt werden. Eine jährliche Prüfung kann durch den Vorstand veranlasst werden.
  • Der Mitgliedsbeitrag gilt für ein Kalenderjahr. Er gilt unabhängig vom Datum des Eintritts. Der Beitrag wird für bestehende Mitglieder spätestens im März eines Jahres per Lastschrift eingezogen. Bei Neumitgliedern wird der Beitrag einen Monat nach Beitritt per Lastschrift eingezogen.
  • Die Mitgliedschaft kann nur zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Rückerstattung eines Teils des Mitgliedsbeitrags ist nicht möglich.